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Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen. Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere [mehr]
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen. Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wen[mehr]
Eine Vorlagebescheinigung dient als Bestätigung dafür, dass Sie beim Erwerb einer geschützten Tier- und Pflanzenart die bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Art eingehalten haben. Sie benötig[mehr]
Das Land stellt im Rahmen des Gesetzes über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung einmalig bis zu 105 Millionen Euro für die Förderung investiver Maßnahmen zur Schaffung von z[mehr]
Wenn Sie im gewerblichen oder nicht gewerblichen Bereich mit erlaubnispflichtigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgehen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Um eine solc[mehr]
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich be[mehr]
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern, eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern ode[mehr]
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu errichten oder wesentlich ändern wollen oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müss[mehr]
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Derzeit wird der Onlinedienst elektronisc[mehr]
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger. Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht me[mehr]